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Es ist eine unbestrittene Tatsache: Früher oder später stirbt jeder Mensch – auch wenn wir Menschen in Sachen Tod manchmal Meister im Verdrängen sind. Es gibt auch heute noch keine 100%tigen Garantien auf ein langes Leben. Deshalb ist es wichtig, den sogenannten letzten Willen frühzeitig zu klären. Man erspart vor allem seinen Erben viel Aufwand um Fragen, die zu Lebzeiten durch den Erblasser geklärt werden könnten.
Hinweise rund ums Erben und Vererben
- Wenn kein Testament vorhanden ist, wird das Vermögen eines Verstorbenen zwischen den gesetzlichen Erben aufgeteilt, sofern keine andere Regelung vorhanden ist. Die gesetzlichen Erben können sehr "vielseitig" sein, oder es bestand niemals ein persönlicher Kontakt – alles je nach Familienkonstellation. Da lohnt es sich im Vorfeld diesen Fall mittels eines rechtlich gültigen Testamentes zu regeln.
- Als Erbe erhält man entweder einen Anteil oder die ganze Erbschaft davon. Aber Achtung, im schlechtesten Fall können das auch Schulden sein.
- Weitere Möglichkeiten sind Schenkungen (zu Lebzeiten) oder ein Legat. Ein Testament darf keine Pflichtteile der gesetzlichen Erben verletzen. Sie müssen vollständig handschriftlich verfasst sein und Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Es kann vom Erblasser jederzeit abgeändert, ergänzt, widerrufen und durch ein neueres ersetzt werden. Es kann muss aber nicht öffentlich beurkundet werden. (Quelle: Swisslife.ch)
Erben und Vererben – ein komplexes Thema, über das man sich vorzeitig informieren sollte. Eine Möglichkeit dazu bietet das Buch erben & vererben, erschienen im Keiser Verlag. Inhalt:
- Inventar, Güterrechtliche Teilung, Nachlassinventar, Erbquoten, Pflichtteilquoten, Testament, Erbvertrag, Teilung, usw.
- Erbschaftssteuer und die neue Vereinfachung der Nachbesteuerung
- Inventarformular
© Webseiten-Tipps.ch - 9.3.2010
Webseiten Tipps Rubrik "Lebenshilfe - Lebensberatung"
In dieser Rubrik werden Webseiten zu Themen wie Lebensberatung in modernen Medien, Beratungsstellen, etc. vorgestellt.
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