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Eine korrekte Rechtsgrundlage schaffen.
Mir hei e Verein, i ghöre derzue. Und d'Lüt säge: Lue dä ghört o derzue. Und mängisch ghören i würklech derzue. Und i sta derzue.“
Schon der bekannte Berner Liedermacher Mani Matter machte in seinem Song „Mir hei e Verein“ das manchmal sehr komplexe Vereinsleben zum Thema. Auch ein Verein muss rechtlich korrekt organisiert sein, wie das der liebe Schweizer Staat will – und zwar mit dem sogenannten Vereinsrecht. Dieses ist im ZGB 60ff. geregelt. Z.B. mit Punkten wie Gründung, Organisation, Mitgliedschaft, Haftung und die Auflösung.
Wie so vieles im Schweizer Recht, ist auch das Vereinsrecht sehr umfangreich. Ein empfehlenswertes Dossier zum Nachschlagen im Bereich Vereinsrecht und Stiftungsrecht ist der gleichnamige Ratgeber aus dem Hause Keiser Verlag. Ein kurzer Inhaltsüberblick:
- Kommentierte ZGB-Artikel
- Steuern, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung
- Statuten, Stiftungsurkunde, Protokoll, Finanzregeln, Organisationsreglement
- Mit Stockwerkeigentum und mit Musterreglement usw.
- Mit Leitentscheiden des Bundesgerichts zum Vereins und Stiftungsrecht
Auch ein Verein hat Ziele, hat Finanzen und Menschen, die diese Ziele unterstützen. Damit eine korrekte Rechtsgrundlage gewährleistet ist, sollte das Vereinsrecht zwingend gut studiert werden oder nötigenfalls auch rechtliche Hilfe angefordert werden.
© Webseiten-Tipps.ch (ar) - 9.3.2010 |