Was passiert rechtlich bei der Abnahme durch den Bauherrn?
Das Gebäude oder ein einzelner Werkteil geht in die Obhut des Bauherrn über. Er ist somit für allfällige Schäden sowie den allfälligen Untergang des Werkes verantwortlich. Die Bauversicherungen werden durch die Gebäudeversicherungen des Bauherrn abgelöst, die auf diesen Zeitpunkt abgeschlossen werden müssen. Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnen ebenfalls die jeweiligen Garantiefristen für die einzelnen Arbeitsgattungen zu laufen.
Die häuftigsten Fehler bei Bauabnahmen
Der Bauherr lässt sich bei der Bauabnahme zeitlich zu sehr unter Druck setzen. Es wird nicht genügend Zeit für die notwendige sorgfältige Prüfung einberechnet. Darum empfiehlt es sich, für die Abnahme einen Bauexperten bei zuziehen, der aufgrund seiner mehrjährigen Erfahrung Mängel sofort erkennt. Bei Meinungsverschiedenheiten, zum Beispiel, ob eine Mangel vorliegt oder nicht, kann der Baufachmann auf die entsprechenden Baunormen verweisen.
Der Baufachmann macht es so:
Er prüft bereits vorgängig die vertraglichen Grundlagen und den Baubeschrieb, damit er die Vollständigkeit der Arbeiten prüfen kann und die vereinbarten Normen und Garantiefristen kennt. Empfehlenswert ist eine Vorprüfung des Bauwerkes vor der Abnahme, so kann im Vorfeld eine Mängelliste erstellt werden kann. Der Baufachmann nimmt an der Abnahme teil und berät und unterstützt den Bauherrn. Nach Abschluss der Nachbesserungsarbeiten prüft er diese auf ihre korrekte Ausführung. Anlässlich der der 2-jährigen Garantieabnahme unterstützt er den Bauherrn bei der Schlussabnahme.
Quelle: hbq-bauberatungen - Spezialist für Bauabnahmen
©Webseiten-Tipps.ch – 20. September 2011
Webseiten Tipps Rubrik "Bauen, Renovieren und Umbauen"
In dieser Rubrik werden Webseiten zu Themen wie Küchen - Badzimmer Möbel- Fenster - Türen - Schreinereiarbeiten - Gartenbau - Möbel - Bau des Eigenheims - allgemeine Informationen zum Bauen etc. vorgestellt.
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